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Das EuGH-Urteil - Ende der HOAI?


Wie Sie vielleicht wissen, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Das Urteil wirft zahlreiche Fragen auf, die für die tägliche Beratungspraxis sowie laufende Honorarstreitigkeiten von zentraler Bedeutung sind. Gleiches gilt für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, bei denen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bislang verbindlich vorgegeben worden sind.

Dieses Urteil wirft verschiedene Fragen auf, die wir in diesem Seminar beantworten und diskutieren werden:

1. Geltung des EuGH-Urteils nur für grenzüberschreitende oder auch für nationale Fälle?

2. Bleiben die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bis zu deren Aufhebung/Änderung in Kraft?

3. Wird der Planervertrag durch die Unwirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze insgesamt unwirksam? Besteht zumindest ein Anpassungsanspruch nach § 313 BGB?

4. Gelten die Mindestsätze gem. § 7 Abs. 5 HOAI mangels schriftlicher Vereinbarung trotz des EuGH-Urteils weiterhin?

5. Ändern sich die Leistungspflichten des Architekten/Ingenieurs, wenn er aufgrund des EuGH-Urteils weniger/mehr Honorar erhält als vereinbart?

6. Wie wirkt sich das Urteil des EuGH auf „Aufstockungsklagen“ zu den Mindestsätzen der HOAI aus?

7. Welche Folgen hat die neue Rechtslage für die Vergabe von Planerleistungen durch die öffentliche Hand?

 

Teilnahmegebühren:
€ 475,00 zzgl. Mwst. je Teilnehmer für ÜGG-Mitglieder
€ 495,00 zzgl. Mwst. je Teilnehmer

Die Termine sind noch in Vorbereitung.

Download: V18990010201Flyer_Das_EugH_Urteil_Ende_von_HOAI_2019.pdf


       
 
     

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