Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von Gefahrstoffen
Das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen ist per Gesetz §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben und auch für jede Baustelle durchzuführen.
Verantwortlich für die Erstellung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung ist aus staatlicher Sicht der Arbeitgeber und aus berufsgenossenschaftlicher Sicht der Unternehmer. Durch eine ordnungsgemäß erstellte Gefährdungsbeurteilung wird die Sicherheit der Arbeitnehmer bzw. der Versicherten erhöht. Der Arbeitgeber/Unternehmer kann diese Aufgabe an geeignete Personen delegieren. Per se qualifiziert sind:
Dieses Praxisseminar dient zum Erwerb und Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung von Gefahrstoffen.
Inhalte:
Verantwortlich für die Erstellung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung ist aus staatlicher Sicht der Arbeitgeber und aus berufsgenossenschaftlicher Sicht der Unternehmer. Durch eine ordnungsgemäß erstellte Gefährdungsbeurteilung wird die Sicherheit der Arbeitnehmer bzw. der Versicherten erhöht. Der Arbeitgeber/Unternehmer kann diese Aufgabe an geeignete Personen delegieren. Per se qualifiziert sind:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
Dieses Praxisseminar dient zum Erwerb und Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung von Gefahrstoffen.
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen
- welche Gefährdungen gibt es
- welche Belastungen gibt es
- Durchführen Gefährdungsbeurteilung
- Einhaltung der Gefahrstoffverordnung
- Dokumentation
- Wirksamkeitskontrolle
- Führungskräfte
- Poliere
- Bauleiter
- Personen, die mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt sind
Teilnahmegebühren:
€ 840,00 zzgl. Mwst. ÜGG-Mitglieder
€ 860,00 zzgl. Mwst. alle anderen
Termine | ||
28.10.2024 - 01.11.2024 | in Virtuell |
Download: Flyer_Gefaehrungsbeurteilung.pdf